Es ist gelungen für das Kindergeld in der Höhe von € 350,- pro Kind, eine neue gute Lösung zu finden.
Kindergeld kann ab sofort bis zu 3 Jahren nach der Geburt (nicht wie bisher 1 Jahr nach der Geburt) des Kindes beantragt werden.
Damit ist das Thema der verspäteten Beantragungen aufgrund der Karenzzeit, kein Problem mehr.
Eine weitere Verbesserung ist auch beim Deckel der jährlichen Auszahlungssumme gelungen, er wurde von max. € 1000,- auf max. € 1500,- für alle angehoben.